Logo Staatsanwaltschaft Aurich (Link zur Startseite) Niedersachsen klar Logo

Schlag gegen internationalen Drogenhandel

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Aurich und der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund vom 26.01.2018


AURICH/WITTMUND - Die Polizei hat in der vergangenen Woche vier Männer und eine Frau in Wittmund, Aurich, Groningen und bei Köln festgenommen. Sie stehen im Verdacht, international Drogen geschmuggelt zu haben. Bei der Festnahme wurden brutto 11,5 kg Kokain gefunden und sichergestellt. Dieses hat einen Marktwert von ca. einer Million Euro. Vorausgegangen waren monatelange Ermittlungen.

Bereits im Herbst 2016 begannen die Ermittlungen gegen einen 24jährigen Mann aus Wittmund. Zunächst stand er im Verdacht, lokal mit Betäubungsmitteln zu handeln. Noch während der Ermittlungen wurde er gemeinsam mit seinem Vater (43), ebenfalls wohnhaft in Wittmund, in der Schweiz festgenommen. Beide wurden im Nachbarland wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. In ihrem Fahrzeug hatten die Schweizer Ermittler bei der Einreise von Italien in die Schweiz Bargeld in Höhe von 170 000 Euro gefunden. An den Geldscheinen wurden Spuren von Kokain nachgewiesen – hiervon erhielt die Polizei in Wittmund Kenntnis.

Im März 2017 kehrten die beiden Männer aus der Schweiz nach Wittmund zurück. Im Zusammenhang mit dem ursprünglichen Verdacht des örtlichen Handels mit Betäubungsmitteln wurde nun aufgrund richterlicher Anordnung das Wohnhaus durchsucht und es konnten ca. zwei Kilogramm Marihuana und auch Kokain gefunden und sichergestellt werden.

Bereits kurze Zeit später konnten erste Anhaltspunkte dafür erlangt werden, dass die Beschuldigten zwar den örtlichen Betäubungsmittelhandel vernachlässigten, dafür aber weiter international tätig sein wollten.

Nach den Ermittlungen war auch ein 39jähriger Mann aus Aurich in die Geschäfte involviert. Dieser steht im Verdacht, zumindest ein Fahrzeug für diese Transporte beschafft und auch den Einbau eines speziellen Verstecks für Drogentransporte in diesem Pkw finanziert zu haben. Das Fahrzeug wurde auf ihn zugelassen. Anschließend wurde der VW Passat in den Niederlanden mit einem Schmuggelversteck im Boden ausgestattet, das sich aus dem Fahrzeuginnenraum öffnen ließ. Ein ähnliches Fahrzeug hatten Vater und Sohn bereits verwendet, als sie in der Schweiz festgenommen wurden.

In jenem Auto nahm die Polizei die 45jährige Wittmunderin und einen 54jährigen Niederländer, der sich ebenfalls als Kurier betätigte, in den frühen Morgenstunden des 18. Januar bei Köln fest. Sie waren auf dem Weg von Rotterdam nach Italien und hatten brutto 11,5 kg Kokain bei sich. Der Ehemann der Kurierin wurde kurz darauf in Wittmund festgenommen. Den Geschäftspartner aus Aurich nahm die Polizei am Folgetag in seiner Firma fest.

Der Einbau des Verstecks und der Transport der Drogen wurden nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen von einem Mann in den Niederlanden organisiert. Dieser Kontaktmann ist in Deutschland bereits zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden und wird mit Haftbefehl gesucht. Er konnte in den Niederlanden festgenommen werden. Nach den Informationen der niederländischen Polizei führte er bei seiner Verhaftung einen fünfstelligen Geldbetrag, einen gefälschten Pass und eine scharfe Schusswaffe mit sich. Es handelt sich um einen 44jährigen Mann aus dem Kosovo.

Gegen die fünf festgenommenen Beschuldigten wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Aurich durch das Amtsgericht Aurich Haftbefehl erlassen. Die beiden Eheleute aus Wittmund und der 54jährige Kurierfahrer aus den Niederlanden befinden sich in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen den Mann aus Aurich wurde antragsgemäß gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Der 44jährige Mann aus dem Kosovo befindet sich in den Niederlanden in Strafhaft.

Nach dem gegenwärtigen Ermittlungsstand wird den fünf Beschuldigten bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen. Dabei handelt es sich um ein Verbrechen. Hierfür sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren bis zu 15 Jahren vor.

Besonders hervorzuheben ist die hervorragende Zusammenarbeit zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft und den niederländischen Behörden.


Ommen Erster Staatsanwalt

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln